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   VG Neustadt, 15.10.2014 - 1 K 164/14.NW   

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https://dejure.org/2014,32269
VG Neustadt, 15.10.2014 - 1 K 164/14.NW (https://dejure.org/2014,32269)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15.10.2014 - 1 K 164/14.NW (https://dejure.org/2014,32269)
VG Neustadt, Entscheidung vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14.NW (https://dejure.org/2014,32269)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 917 Abs 1 BGB, § 918 Abs 2 BGB, § 10 Abs 5 KAG RP, § 6 Abs 3 BauO RP
    Beitragsrecht: Ausbaubeitragspflicht bei nur mit einer Garage bebautem Hinterliegergrundstück ohne Zufahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwegerecht über ein Grundstück für ein nur mit einer Garage bebautes Hinterliegergrundstück ohne Zufahrt zu einer öffentlichen Verkehrsanlage

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Ausbaubeitragspflicht bei fehlendem Notwegerecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Ausbaubeitragspflicht bei fehlendem Notwegerecht

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 21.01.2014 - 1 CS 13.2388

    Anbau einer Garage an 1926 genehmigtes Wohngebäude; fehlende Erschließung im

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2014 - 1 K 164/14
    Vielmehr kann das Grundstück Parzelle 25/2 auch ohne die Nutzung der Garage (als KFZ-Unterstand), mangels anderweitigen Baubestands und Wohnzusammenhangs genutzt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 CS 13.2388 - in juris, OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. April 2013 - 9 U 173/10 - Rn.17 und 25 in juris), so dass die Bebauung mit der Garage kein Notwegerecht zu Lasten der Nachbargrundstücke erzwingt.

    Zusätzlich ist zu bedenken, dass auch wenn die Doppelgarage zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der Ausbaubeitragspflicht weiterhin der Wohnnutzung des Grundstückes Parzelle 30/1 gedient hätte, sie ein selbständiges Notwegerecht nur zu dieser Garagennutzung hätte erzwingen können (BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2014- 1 CS 13.2388 - in juris).

  • OLG Karlsruhe, 25.04.2013 - 9 U 173/10

    Umfang des Notwegerechts

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2014 - 1 K 164/14
    Vielmehr kann das Grundstück Parzelle 25/2 auch ohne die Nutzung der Garage (als KFZ-Unterstand), mangels anderweitigen Baubestands und Wohnzusammenhangs genutzt werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 CS 13.2388 - in juris, OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. April 2013 - 9 U 173/10 - Rn.17 und 25 in juris), so dass die Bebauung mit der Garage kein Notwegerecht zu Lasten der Nachbargrundstücke erzwingt.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Auszug aus VG Neustadt, 15.10.2014 - 1 K 164/14
    Zu Recht hat der Widerspruchsbescheid zwar darauf hingewiesen, dass ein Anspruch auf ein Notwegerecht (OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG - in juris) für die Entstehung einer Beitragspflicht, unabhängig von der Konkretisierung des Notwegerechts (OVG RP, Urteil vom 4. Januar 1994 - 6 A 1948/92.OVG -), ausreichend wäre, wenn ein solches bestünde.
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Anders wäre dies allenfalls bei unbebauten Grundstücken: Ein Notwegerecht kann insoweit nur für vorhandene Bebauung entstehen, nicht aber die Bebaubarkeit eines unbebauten Grundstücks schaffen (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14.NW -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rn. 20; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 -, juris Rn. 5).

    Das Notwegerecht ist vorliegend auch nicht ausgeschlossen, weil die Bebauung nur von untergeordneter baulicher und nutzungsrechtlicher Bedeutung wäre und kein Notwegerecht erforderte (so zum Notwegerecht bei nur untergeordneter Bebauung eines Hinterliegergrundstücks VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014, a.a.O. Rn. 41; BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 1 CS 13.2388 -, juris Rn. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. April 2013 - 9 U 173/10 -, juris Rn. 17 und 25).

  • VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag für Hinterliegergrundstück

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. November 2016 - 6 K 572/13 -, juris, Rn. 16; Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, a.a.O., Rn. 35; VG Potsdam, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 27 f.; zum dortigen Landesrecht bzw. §§ 917, 918 Abs. 2 BGB Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 24, 29; VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14 -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rz. 45; VG Augsburg, Urteil vom 13. November 2006 - 1 K 04.401 -, juris, Rn. 38; VG Ansbach, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., Rn. 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 - juris).
  • VG Cottbus, 29.10.2018 - 6 K 1977/16

    Schmutzwasserbeitrag

    Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (vgl. Beschluss der Kammer vom 24. November 2016 - 6 K 572/13 -, juris, Rn. 16; Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, a.a.O., Rn. 35; VG Potsdam, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 27 f.; zum dortigen Landesrecht bzw. §§ 917, 918 Abs. 2 BGB Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 24, 29; VG Neustadt, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14 -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, jurisRz.
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